Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Nutzung von Elektroladestationen der N30 Parken & Energie GmbH

Stand 01.01.2024

  1. Vertragsabschluss/Nutzungsgegenstand

1.1 N30 Parken & Energie GmbH betreibt Elektroladestationen in dem Parkhaus Neumarkt. Durch Nutzung dieser Elektroladestationen entsteht ein Vertrag zwischen der N30 Parken & Energie GmbH und dem jeweiligen Nutzer. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Elektroladestationen und die Lieferung von Strom für Elektrofahrzeuge über die betreffende Elektroladestation.

1.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung von Elektrizität oder die Aufrechterhaltung des Betriebs von Ladestationen, der ständigen Nutzbarkeit, der Verfügbarkeit der Ladestationen und/oder der maximalen Ladeleistung. N30 Parken & Energie GmbH weist vielmehr darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Elektrizität nicht permanent garantiert werden kann.

1.3 Durch die Benutzung der Ladestation stimmt der Kunde diesen Bedingungen zu und gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Ladestationen der N30 Parken & Energie GmbH ab. Dies gilt unabhängig davon, ob das zu ladende Fahrzeug in seinem Eigentum steht, ein Leasing- oder Leihfahrzeug ist. Der Vertrag beginnt mit dem Ladevorgang und endet nach Abschluss des Ladens.

1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Standorte von Ladestationen ggf. videoüberwacht werden.

  1. Preise

2.1 Die Nutzung der Elektroladestationen/der Bezug von Energie ist kostenpflichtig. Die Stromgebühren werden zusammen mit den Parkgebühren über das gezogene Parkticket für das betreffende Fahrzeug durch den Kunden am Kassenautomaten unmittelbar vor Verlassen des Parkhauses entrichtet. Ohne die Begleichung der Stromgebühren ist das Verlassen des Parkhauses nicht möglich.

2.2 Die Nutzung von anderen Lade-Karten etwaiger Roaming-Partner ist an den Ladestationen der N30 Parken & Energie GmbH ausgeschlossen.

2.3 Die Beim Start des Ladevorgangs gültigen Strompreise gelten während des gesamten Ladevorgangs.

2.4 Die N30 Parken & Energie GmbH behält sich das Recht vor, die Preise und das Tarifsystem anzupassen oder abzuändern.

  1. Nutzung der Ladestation

3.1 Die Benutzung der Stellfläche ohne die betreffende Elektroladestation zu nutzen ist gestattet. Auch dürfen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf den Stellplätzen abgestellt werden, die für ein Ladevorgang vorgesehen sind.

3.2 Der Kunde hat bei der Benutzung einer Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Eine Bedienungsanleitung hängt aus.

3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel, die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere dürfen nur geprüfte und zugelassene Kabel und Steckvorrichtungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Weiter dürfen nur Fahrzeuge geladen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland für die vorhandene Ladetechnik und die entsprechende Ladespannung zugelassen sind. Im Zweifel hat der Kunde sich zunächst bei dem Hersteller seines Elektrofahrzeugs zu informieren. N30 Parken & Energie GmbH stellt kein Ladekabel oder sonstiges Zubehör zur Verfügung.

3.4 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation, insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.

3.5 Notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Ladestationen erfolgen ausschließlich durch die vom Betreiber der jeweiligen Ladestation beauftragten Elektrofachkräfte. Wartungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Vertrages.

  1. Zahlungsart

Hinsichtlich der Zahlungsmethode wird auf Ziffer 2 oben verwiesen. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so behält sich N30 Parken & Energie GmbH vor, Fehlbeträge nachzufordern.

  1. Haftung

5.1 Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber der Ladestationen für durch ihn verursachte Schäden, wie beispielsweise Beschädigung von Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Ladestation

oder der Ladestation selbst. Das gilt besonders bei Verstößen gem. Ziffer 3.2ff.

5.2 Die N30 Parken & Energie GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Ladekabeln, Fahrzeugen und sonstiges Eigentum des Kunden oder von Dritten. Die Nutzung erfolgt vielmehr auf eigene Gefahr, wobei die Haftung für Schäden an Leben und Gesundheit nicht begrenzt ist.

5.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energiebereitstellung ist der Betreiber der Ladestation, soweit es sich um eine von ihm nicht zu vertretende Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit. Gleiches gilt, soweit und solange der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) unterbricht, soweit den jeweiligen Betreiber an der Unterbrechung kein Verschulden trifft. Die Befreiung

von der Leistungspflicht gilt auch, wenn der jeweilige Betreiber der Ladestation an der Energiebereitstellung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem jeweiligen Betreiber der Ladestation nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Die N30 Parken & Energie GmbH wird auf Nachfrage unverzüglich über die schadensverursachenden Tatsachen beim Netzbetreiber informieren, wenn sie bekannt sind oder von zumutbar aufgeklärt werden können.

Solange die N30 Parken & Energie GmbH von der Leistungspflicht befreit ist, ist der Kunde ebenfalls von der Gegenleistungspflicht befreit.

  1. Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: N30 Parken & Energie GmbH E-Mail: n30-leipzig@ec-advisors.com Wittenbergplatz 5-6 10789 Berlin Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: N30 Parken & Energie GmbH E-Mail: datenschutz-n30@ec-advisors.com Der Datenschutzbeauftragte Wittenbergplatz 5-6 10789 Berlin

  1. Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen gilt folgendes: Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Ladevorgang mit Elektrizität ist der Sitz der N30 Parken & Energie GmbH.

Kontakt bei Störungen, o.ä. 0711 / 305 70 305

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